Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB (stand 01.12.2018)
1. Jede schriftliche Beauftragung ist ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden / Auftraggeber und uns. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdausgaben) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit dem unterschreiben unseres Auftragsformulars / Vertrags alle durch den beauftragten Sterbefall anfallenden Kosten zu tragen. Unsere Gesamtkostenrechnung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
3. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
4. Beanstandungen offensichtlicher Mängel an Sarg, Ausstattung, Kleidung, Fracht, Flug, Unterlagen, Planung, des/der Leichnams, Urne, Bestattungsfahrzeug, Friedhof oder Blumendekoration werden nur dann berücksichtigt, wenn der Auftraggeber diese unverzüglich und vor der Beisetzung oder Flug schriftlich bei uns angibt.
5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir bei Überführungen eines Leichnams mit dem Flugzeug, (oder mit dem Postweg bei Urnen), vom Zeitpunkt unserer rechtmäßigen Abgabe des Leichnams an die beauftragte Speditionsfirma bzw. Versanddienst (bei Urnen) keinerlei Macht ,Einfluss oder Haftung auf die Umfrachtung, Flugplan, Flugverspätung, Verfehlen des Anschlussfluges, nicht ankommen des Leichnams am Zielflughafen oder ähnliche Komplikationen am Zielflughafen oder Reiseweg des Leichnams oder Urne haben. Deswegen weisen wir Sie ausdrücklich vor unserer Beauftragung darauf hin, dass wir hierzu keinerlei Haftung tragen, und Sie von daher bei uns keinerlei Schadensersatzforderungen geltend machen können. Zudem weisen wir darauf hin, dass wir auch nicht für den fahrlässigen Umgang mit dem Sarg oder der Urne auf der Versandreise haften, in welcher eventuell ein Sachschaden entsteht.
6. Wenn die Besichtigung des Verstorbenen von Seitens der Angehörigen o.ä. gewünscht wird, so haften wir für keinerlei psychischen, körperlichen oder Sachschäden jeglicher Person im Besucherkreis, welche entstehen können
7. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
8. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beiträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
9.Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
10. Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstige Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
11. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.
12. AIM Bestattungen & Überführungen ist berechtigt, bestimmte Arbeiten (z. B. Einbalsamierungen, Flug mit der Speditionsfirma, Überführungsfahrten mit dem Bestattungswagen usw.) an durchführende Fachfirmen auf Kosten und auf Rechnung des Auftraggebers zu vergeben.
13. Sofern der/die Verstorbene mit Wertgegenständen unserer Obhut übergeben wird, oder uns werthaltige Sarg- oder Grabbeigaben übergeben werden, ist die Haftung für diese durch uns ausgeschlossen.
14. Bei Vorlage einer Infektionskrankheit sind wir berechtigt, eine Versorgung sowie das Ankleiden abzulehnen oder entsprechend den gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben im geringeren oder abgeänderten Umfang durchzuführen.
15. Aus Gründen der Qualitätssicherung, Beweisdarstellung für unsere ordnungsgemäßen geleisteten Tätigkeiten, sind wir berechtigt bei Bedarf regelmäßig Fotos, auch von Verstorbenen, aufzunehmen und digital zu speichern. Auftraggeber oder einen berechtigten Dritten Daten, Zitate, Fotos, Skizzen oder ähnliches zum Zweck der Veröffentlichung in Zeitungen, Drucksachen, Kondolenzkarten und ähnlichem erhalten,